Förderung des ökologischen Landbaus und der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung
Stadt Dortmund
Kategorie:
Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft
Schlagworte:
Nachhaltige Verpachtung, Glyphosatverbot, Klärschlammverbot, Ausgleichsmaßnahmen, Ökologischer Landbau, Ökokonto, extensive landwirtschaftliche Nutzung
Projektlaufzeit:
Ökokonto und Landwirtschaft: 2005 bis fortlaufend
Partner:
Landwirtschaftliche Betriebe in Dortmund
Förderer:
Die Projektskizze zu „Ökokonto und Landwirtschaft“ wurde gefördert im Rahmen des Bundeswettbewerbes „ Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft durch die Solidargemeinschaft zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen im östlichen Ruhrgebiet e.V.
Kontakt:
Stadt Dortmund
Umweltamt
Umwelt- und Landschaftsplanung
Britta Perschbacher
Glyphosat- und Klärschlammverbot auf Pachtflächen
Pachtflächen der Stadt Dortmund dürfen nicht mit Klärschlamm und Glyphosat bewirtschaftet werden. Auf einzelnen Flächen in Naturschutzgebieten und auf Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen weitere Vorgaben eingehalten werden. Die Nutzung chemisch-synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregler und der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sind dort verboten. Zudem fördert die Anlage von Blühstreifen die biologische Vielfalt. Um die Vorgaben einzuführen wurden mit den Pächtern Nachtragsverträge zu den bestehenden Verträgen geschlossen.
Förderung des ökologischen Landbaus und der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung
Die Stadt Dortmund bietet landwirtschaftlichen Betrieben seit 2005 die Möglichkeit, im Projekt „Ökokonto und Landwirtschaft“ im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte zu generieren. Hierzu gibt es zwei Maßnahmenpakete. Zum einen können ökologische Anbauverfahren nach den Mindestkriterien der EG-Verordnung über den ökologischen Landbau (EWG Nr. 2092/91) sowie dem dazu gehörigen EU-Folgerecht durchgeführt werden (Paket 1). Die Bewirtschaftungsauflagen sind an das Kulturlandschaftsprogramm NRW angelehnt. Der gesamte Betrieb muss sich einem anerkannten Verband des ökologischen Landbaues anschließen und nach den jeweiligen Verbandskriterien wirtschaften.
Daneben gibt es als zweites Paket das „Dortmunder Modell“. In diesem können auch Einzelflächen nach den Bewirtschaftungsgrundsätzen des Paketes 1 durch Betriebe, die keinem Verband des ökologischen Landbaus angehören, gemäß den vorgegebenen Bewirtschaftungsauflagen bewirtschaftet werden.
Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten für die Zeit der Umstellung Ausgleichsbeträge für Mindererträge, so dass die Maßnahmen für die Betriebe einkommensneutral sind. Vorteile für die Betriebe sind die mit dem Ökokonto verbundenen langfristigen Pachtverträge. Außerdem entsteht kein Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Kompensationsverpflichtungen. Das Projekt wurde bereits auf städtischen Flächen erfolgreich umgesetzt.


